Das Wichtigste in Kürze (unsere „Spielregeln“)

Dein Termin = Deine Zeit: Damit du bei uns keine Wartezeiten hast und wir uns voll auf dich konzentrieren können, wird dein Termin exklusiv für dich reserviert.

Fairness für alle: Wenn Dir etwas dazwischenkommt, sag uns bitte sofort Bescheid. Wenn das mindestens 48 Stunden vorher geschieht, ist die Absage immer kostenlos.

Was passiert bei kurzfristigerer Absage? Solltest du später als 48 Stunden vor deinem Termin absagen oder nicht erscheinen, müssen wir dir leider ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars berechnen (abzüglich etwaiger Ersparnisse). 

Warum ist das korrekt und auch notwendig? Weil wir diese Zeit so kurzfristig keinem anderen Patienten mehr anbieten können und für uns ein Ausfall entsteht. Das gilt sogar, wenn du an der Absage nicht schuld bist – etwa bei familiären oder beruflichen Verpflichtungen, bei Krankheit oder Verletzung. Das Risiko dafür liegt laut BGH beim Patienten, es liegt „in deiner Sphäre“. Am besten kannst du das mit der Verhinderung bei einem Konzertticket oder Flug vergleichen.

Danke für Dein Verständnis! Alle Details findest Du im folgenden „Juristendeutsch“, sie sind im Zweifel verbindlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Stornorichtlinien

Therapiezentrum Rocco Zühlke Berlin-Mitte, Christinenstr. 5, 10119 Berlin

Stand: 31.10.2025

§ 1 Gegenstand des Vertrages und Praxisorganisation

  1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Praxis (Rocco Zühlke) und dem/der Patienten/Patientin kommt durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins zustande. Es handelt sich dabei um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Ein bestimmter Behandlungserfolg ist nicht geschuldet.
  2. Unsere Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Behandlungszeit exklusiv für dich reserviert ist. Diese exklusive Terminvergabe liegt im Interesse beider Parteien, um eine pünktliche Behandlung ohne Wartezeiten zu ermöglichen.
  3. Der Patient/die Patientin erklärt sich mit der Buchung eines Termins (mündlich, telefonisch, schriftlich oder online) mit diesen Bedingungen einverstanden.

§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Behandlung richtet sich nach der vorherigen individueller Vereinbarung. Wurde eine solche nicht individuell getroffen, sorichtet sie sich nach der aktuell veröffentlichten Kostenübersicht.
  2. Die Vergütung ist unmittelbar nach der Behandlung in bar/per Zahlungskarte (Debit/Kredit) zu entrichten. Falls ausdrücklich Rechnungszahlung vereinbart wurde, wird sie nach Rechnungsstellung fällig.

§ 3 Terminabsagen und Ausfallhonorar (Annahmeverzug)

  1. Verbindlichkeit: Die vereinbarten Termine sind (gemäß § 1 Abs. 2) verbindlich.
  2. Absagefrist: Sollte ein Patient/eine Patientin einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Absage in der Praxis (z.B. per E-Mail oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Der Patient erhält für die Absage oder Umbuchung eine Bestätigung per E-Mail. Solange diese Bestätigung noch nicht eingetroffen ist, obliegt dem Patienten / der Patientin der Nachweis der Rechtzeitigkeit der Absage bzw. Änderung.
  3. Annahmeverzug (§ 615 BGB): Sagt der Patient/die Patientin nicht oder nicht rechtzeitig (weniger als 48 Stunden vorher) ab, gerät er/sie in Annahmeverzug. Die kurzfristige Absage oder das Nicherscheinen zu einem Termin stellt keine Ausübung des Kündigungrechtes des Behandlungsvertrages im Sinne des § 627 BGB dar (BGH Urteil vom 12. Mai 2022, Az. III ZR 78/21), welches daneben unbeschadet fortbesteht.
  4. Ausfallhonorar: Gemäß § 615 BGB behält der Behandler den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dieser Anspruch besteht verschuldensunabhängig und (d. h. auch bei Krankheit, Verletzung, bei beruflichen oder dringenden familiären Gründen), da der Behandler die für den Patienten/die Patientin reservierte Zeit aufgrund der Kurzfristigkeit i.d.R. nicht mehr an einen anderen Patienten vergeben kann. Das Risiko einer persönlichen Verhinderung trägt der Patient/die Patientin (vgl. BGH, III ZR 78/21)
  5. Höhe des Ausfallhonorars: Das Ausfallhonorar bemisst sich nach dem vereinbarten Honorar, in dessen Ermangelung nach dem veröffentlichten Honorar für den versäumten Termin. Gemäß § 615 Satz 2 BGB wird eine Pauschale für ersparte Aufwendungen (z.B. für nicht verbrauchtes Material, Energie etc.) in Abzug gebracht. Dem Patienten/der Patientin wird somit ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars abzüglich einer Ersparnispauschale in Rechnung gestellt. Dem Patienten bleibt es unbenommen, eine höhere Ersparnis nachzuweisen.
  6. Nachweis: Das Ausfallhonorar wird nicht berechnet, wenn der Termin nachweislich und ohne Verzögerung an eine/n andere/n Patienten/Patientin (z.B. von einer Warteliste) vergeben werden konnte oder mit vertretbarem Aufwand hätte werden können. Die Nachweisführung einer solchen Gelegenheit bleibt dem Patienten vorbehalten.

§ 4 Geltung

  1. Die §§ 1-3 dieser Bedingungen gelten für alle Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus (sowohl privat als auch gesetzlich krankenversicherte Patienten).
  2. Der Anspruch auf ein Ausfallhonorar gemäß § 3 ist ein direkter Anspruch gegen den Patienten/die Patientin und wird nicht von den Krankenkassen übernommen (BGH, Az. III ZR 78/21).

§ 5 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.