für das Therapiezentrum Rocco Zühlke (schmerztherapie-berlin.com und roccozuehlke.de)
Mit der Buchung eines Behandlungstermins (telefonisch, per E-Mail oder per Onlinebuchung) schließt du einen Behandlungsvertrag nach §611ff BGB mit uns ab. Dieser Vertrag verpflichtet dich grundsätzlich zur Zahlung eines Behandlungshonorars gegenüber der Praxis.
Da wir eine Bestellpraxis sind und unseren Patienten bis zu 90 Minuten Zeit je Termin widmen, müssen wir unsere Ressourcen sehr sorgfältig planen. Wenn du bei uns trotz Terminbuchung nicht kommst, entstehen uns erhebliche ungedeckte Personal- und Betriebskosten. Der Gesetzgeber erlaubt uns daher in einem solchen Fall, ein Ausfallhonorar in Höhe der erwartbaren entgangenen Einnahmen zu fordern.
Wenn du – ganz gleich aus welchem Grund – verhindert bist, sage bitte so früh wie möglich ab. Wenn wir deine Absage spätestens 48 Stunden vor deinem Termin erhalten, ist die Stornierung für dich immer kostenlos. Wenn wir deine Absage kurzfristiger als 48 Stunden vorher erhalten, ist deine Stornierung nur dann kostenlos, wenn wir den Ausfall noch durch einen anderen Patienten ersetzen können. Anderenfalls werden wir ein Ausfallhonorar abrechnen, bzw. vergünstigt vorausgezahlte Termine (Behandlungspakete) verfallen ersatzlos. Wir machen es dabei gleich fair und transparent für alle Patienten: 47 Stunden sind keine 48 Stunden.
Wir verstehen, dass es triftige Gründe geben kann, auch ganz kurz vorher abzusagen. Beruflich, familiär, gesundheitlich. Wir sind dir auch nicht böse, wenn du in einem solchen Fall absagst. Aber: Solche Ereignisse aus deinem privaten Lebensumfeld musst du prinzipiell auch selbst tragen. Juristen nennen dies „Allgemeines Lebensrisiko“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko). In unserer Rechtsordnung ist es so, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst tragen soll und muss. Wir können dies für unsere Patienten leider nicht übernehmen. Terminausfälle durch private Absagegründe haben ein Ausmaß erreicht, bei welchem wir die daraus entstehenden ungedeckten Personalstunden nicht mehr aus Kulanz selbst kompensieren könnten. Daher fordern wir ein Ausfallhonorar auch in solchen Fällen ein, bzw. vorausgezahlte Termine verfallen auch hier. Wir verstehen, dass das ärgerlich ist – möchten aber, dass du verstehst, dass das notwendig für uns ist.
Wenn du einen vorausbezahlten Behandlungstermin wegen eigener Krankheit ohne Einhaltung der 48-Stunden-Frist nicht wahrnehmen kannst, gewähren wir dir aus Kulanz einen kostenlosen Ersatztermin, wenn
Gültig seit: 01.03.2023