Eine ärztliche Überweisung/Verordnung im eigentlichen Sinne hat die primäre Funktion der Feststellung durch den Arzt, dass eine bestimmte Therapie „medizinisch notwendig ist“. Er übernimmt damit auch die Verantwortung, dass sie dir nicht schadet. Physiotherapeuten dürfen ohne diese ärztliche „Erlaubnis“ nicht tätig werden – Heilpraktiker können dagegen auf eigene Veranlassung diagnostizieren und therapieren. Du kannst also ganz ohne Verordnung zu uns kommen, wenn du privat versichert oder Selbstzahler bist.
Eine zweite Funktion hat die ärztliche Verordnung für den Kostenzuschuss als „Satzungsleistung“ einer gesetzlichen Kasse. Hier ist sie in der Regel immer erforderlich und muss mit eingereicht werden.